
| Ankaufslimit | Ihr maximales Gebot für ein bestimmtes Objekt. |
| Bieternummer | Zum Mitsteigern im Saal erhalten Sie bei der Auktionskassa für die Dauer der Auktion eine Bieternummer. |
| Gebot | Jedes Preisangebot durch einen Bieter. |
| Katalognummer | Nummer, die das Objekt kennzeichnet, wenn ein Katalog aufgelegt wird. |
| Los/Lot/Posten | Zur Auktion gelangendes Einzelobjekt oder mehrere unter einer Lotnummer zusammengefasste Objekte. |
| Lotnummer/Postennummer | z.B. 138-46385/12 kennzeichnet Objekte in Auktionen ohne Katalog. |
| Meistbot | Das höchste Gebot, für das der Zuschlag erteilt wird. |
| Rufpreis | Der Rufpreis ist der Betrag, mit dem die Versteigerung des Objektes beginnt. |
| Schätzpreis | Der Schätzpreis gibt die Meistboterwartung des Experten wieder. Sie finden ihn als Betrag von Euro XXX bis Euro XXX abgegeben. |
| Sensal | Bevollmächtigter, der für Sie stellvertretend gegen eine geringe Gebühr an der Auktion teilnimmt. |
| Verkäufervorbehalt | Der Einbringer des Objektes behält sich vor, einen Gegenstand nicht unter einem bestimmten Mindestpreis abzugeben. |
| Zuschlag | Besteht kein weiteres Gebot, dann erhält der Meistbietende den Zuschlag und ist somit der Käufer. |
| "Auftrag liegt vor" | Ein schriftlicher Kaufauftrag oder Sensalauftrag liegt vor. |
| „Durch mehrere Aufträge angesteigert auf...“ | Aufgrund mehrer schriftlicher Kaufaufträge wird mit der ersten Steigerungsstufe über den zweithöchsten schriftlichen Gebot zu steigern begonnen. |