
Die Gebotabgabe über Internet im Rahmen der Dorotheum dailyauctions ist mit keinen Extrakosten verbunden. Wenn Sie ein Objekt ersteigert haben, bezahlen Sie, so wie bei allen Dorotheum Auktionen, Ihr Meistbot plus die anfallenden Käufergebühren.
Über den Dorotheum Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb können Sie sich hier informieren.
Jedem Gebot wird die Geschäftsordnung für den Versteigerungsbetrieb samt Gebührentarif der Dorotheum GmbH & Co KG zugrunde gelegt. Bei den abgegebenen Geboten handelt es sich um Nettopreise. Im Falle eines Zuschlages fallen für alle Dorotheum Käufer - zusätzlich zum abgegebenen Meistbot - die Dorotheum Käufergebühren und gegebenenfalls die anwendbaren Steuern an (Informationen zum jeweils anfallenden Steuersatz finden sich auf der Produkt-Datailseite im Internet).
Bei den abgegebenen Geboten handelt es sich um Nettopreise. Käufergebühren bzw. Umsatzsteuer sind in einem über Internet abgegebenen Gebot noch nicht inkludiert. Die Gebühren werden nach Auktionsende Ihrem Meistbot aufgeschlagen.
(Informationen zum jeweils anfallenden Steuersatz finden sich auf der Produkt-Detailseite im Internet.)
Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Hilfetexten unter "Bezahlung und Versand"