
(1) Mit der Anmeldung durch Übermittlung der jeweiligen Pfandscheinnummer via SMS an die Servicenummer des Dorotheums anerkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als Voraussetzung für die Teilnahme am SMS-Erinnerungsservice. Mit diesem Service wird der Nutzer an den Ablauf der Pfandfrist sowie die Möglichkeit der Verlängerung derselben erinnert. Das SMS-Erinnerungsservice entbindet den Nutzer allerdings nicht davon, den Ablauf der Pfandfrist selbstständig zu überwachen. Für jede Pfandscheinnummer ist eine eigene Anmeldung erforderlich. Mit Zugang der SMS-Registrierungsbestätigung beim Nutzer kommt der Vertrag über die Inanspruchnahme des SMS-Erinnerungsservice für die jeweilige Pfandscheinnummer unter Zugrundelegung dieser Nutzungsbedingungen zustande. Es wird vereinbart, dass Dorotheum mit der Ausführung der Dienstleistung dem Nutzer gegenüber innerhalb von längstens sieben Werktagen ab Vertragsabschluss beginnen kann. Diesfalls besteht für Verbraucherkunden keine Rücktrittsrecht nach § 5e Konsumentenschutzgesetz (§ 5f Z 1 KSchG).
(2) Das Dorotheum räumt dem Nutzer die unentgeltliche Möglichkeit zur Benützung des SMS-Erinnerungsservice ein. Wir sind um eine hohe Verfügbarkeit des Erinnerungsservices und um zweimalige Übermittlung einer Erinnerungsnachricht vor Ablauf der Nachfrist bemüht. Da es sich um ein auf Funktechnologie basierendes Service handelt, kann jedoch keine Gewähr für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren des Services, insbesondere des dem Service zugrundeliegenden technischen Systems einschließlich der erforderlichen Mobilfunkeinrichtungen, oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten, wie beispielsweise bei SMS,
übernommen werden. Bei Nichtverfügbarkeit des SMS-Erinnerungsservice ergibt sich das Verfallsdatum aus dem Pfandschein. Bei Abweichungen zwischen den Daten des SMS-Erinnerungsservice und dem Pfandschein gehen die Daten aus dem Pfandschein vor.
(3) Die bei Aktivierung des SMS-Erinnerungsservice angegebene Rufnummer dient der Identifizierung des Nutzers bei Inanspruchnahme des SMS-Erinnerungsservices. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass auch rechtlich bedeutsame Erklärungen des Dorotheums mittels SMS-Nachrichten oder anderer elektronischer Medien übermittelt werden. Hat der Nutzer eine Änderung vertragswesentlicher Daten dem Dorotheum nicht bekannt gegeben, gelten Erklärungen des Dorotheum an die zuletzt vom Nutzer bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Rufnummer als zugegangen.
(4) Das Dorotheum haftet für allenfalls verursachte Schäden aus der Nichtverfügbarkeit des SMS-Erinnerungsservice oder Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Verkürzung von übermittelten Daten oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Services entstehen können, gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Das Dorotheum trifft keine Haftung, wenn ein allfälliger Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, auf das Dorotheum keinen Einfluss hat.
(5) Das Dorotheum ermittelt und verarbeitet die im Zusammenhang mit der Aktivierung und Inanspruchnahme des SMS-Erinnerungsservice vom Nutzer dem Dorotheum zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen aus dem SMS-Erinnerungsservice verwendet und - soweit nicht im Folgenden anders festgehalten - nicht zu anderen Zwecken an Dritte übermittelt. Mit Zustimmung des Nutzers können die im Rahmen des SMS-Erinnerungsservice ermittelten Daten auch zur Kundenbetreuung sowie zu Werbezwecken im Zusammenhang mit mobilen Services verwendet werden.
(6) Der Nutzer erklärt sich durch Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich und jederzeit widerruflich mit einer schriftlichen und fernmündlichen Betreuung zu Werbezwecken im Zusammenhang mit mobilen Services, insbesondere auch mit der Versendung von Mobil-Text (SMS) und Emails seitens Dorotheum einverstanden.
(7) Für den Nutzer geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der Nutzungsbedingungen dürfen vom Dorotheum jederzeit vorgenommen werden. Sonstige Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer durch Benachrichtigung per E-Mail oder SMS bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn diesen nicht binnen 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widersprochen wird, wobei der Nutzer im Rahmen der Änderung auf diese Frist gesondert hingewiesen wird.