DOROTHEUM – AUKTIONSORDNUNG
gültig ab dem 15.1.2014
Die Gesellschaft DOROTHEUM spol. s r.o., mit Sitz Praha 1, Ovocný trh, Konskriptionsnr. 580, Hausnummer 2, PLZ: 110 00, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 94720, IČO (IdNr): 27079716, DIČ (USt-IdNr): CZ27079716, im Folgenden nur „DOROTHEUM“, verkauft in ihrem Namen und auf das Konto ihrer Kunden (im Folgenden nur „Verkäufer“) Kunstgegenstände, und zwar in Form von Auktionen. Die Auktionen werden gemäß den internationalen Gepflogenheiten im Bereich des Kunsthandels und dieser Auktionsordnung veranstaltet.
I. Auktion, Auktionsgegenstand
Das DOROTHEUM veranstaltet sowohl ordentliche Auktionen, die sich regelmäßig wiederholen, bei Anwesenheit von Kaufinteressenten ggf. ihrer Vertreter, als auch außerordentliche Auktionen, die zur Verkaufsunterstützung von Waren veranstaltet werden, die sich in der Verkaufsstelle des DOROTHEUMS befinden. Eine außerordentliche Auktion kann auch in Form einer sog. Internetauktion verlaufen. Unter dem Begriff Auktion werden in dieser Auktionsordnung sowohl sich regelmäßig wiederholende als auch außerordentliche Auktionen, sowie außerordentliche Auktionen, die in Form einer Internetauktion durchgeführt werden, verstanden, es sei denn, dass es aus dem Kontext anders hervorgeht.
Hinsichtlich der Gegenstände, die das DOROTHEUM zum Verkauf in der Auktion anbietet, im Folgenden nur „Auktionsgegenstand“ oder „Auktionsgegenstände“, schließt das DOROTHEUM mit ihren Eigentümern Vermittlungsverträge des Verkaufs in einer Auktion ab.
Wenn ein Auktionsgegenstand eine Sache ist, die als Kulturdenkmal gemäß dem Gesetz Nr. 20/1987 GBl., über die staatliche Denkmalpflege, in gültiger Fassung, verkündet oder beantragt wurde, werden die Auktionsteilnehmer im Verlauf der Auktion auf diese Tatsache hingewiesen. Kulturdenkmäler kann man nur mit vorhergehender Zustimmung der zuständigen Organe ins Ausland ausführen. Der Verkauf und die Ausfuhr von Gegenständen mit kulturellem Wert richten sich nach dem Gesetz Nr. 71/1994 GBl., über den Verkauf und die Ausfuhr von Gegenständen mit kulturellem Wert, in gültiger Fassung. Diese Gegenstände kann man nur nach Vorlage einer amtlichen Bescheinigung aus der Tschechischen Republik ausführen, dass die Gegenstände kein Kulturdenkmal sind, und dass sie nicht Bestandteil einer Gruppe sind, die zum Kulturdenkmal im Sinne des Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege erklärt wurde. Wenn der Auktionsgegenstand eine Sammlung oder ein einzelner Sammlergegenstand ist, der in der Zentralerfassung von Sammlungen mit musealem Charakter eingetragen ist, das vom Kultusministerium der Tschechischen Republik geführt wird, kann man mit diesen nur unter den Bedingungen verfahren, die durch das Gesetz Nr. 122/2000 GBl., über den Schutz von Sammlungen mit musealem Charakter, festgelegt sind.
II. Auktionsteilnehmer
Der Kreis der Auktionsteilnehmer ist eingeschränkt. Auktionsteilnehmer können nur Klienten des DOROTHEUMS und weitere Personen mit Zustimmung des DOROTHEUMS sein, die im Voraus als Auktionsteilnehmer registriert werden. Auf diese Registrierung gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Das DOROTHEUM kann die Registrierung eines Auktionsteilnehmers auch ohne Angabe eines Grundes ablehnen.
Die Auktionsteilnehmer dürfen keine Personen sein, die unmündig sind, und keine Personen, die kein Eigentum und Rechte zu den Auktionsgegenständen erwerben können, und auch nicht Personen, auf deren Vermögen Konkurs erklärt wurde, oder gegen die ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde, und zwar während eines Zeitraums von drei Jahren ab der Rechtskraft einer solchen Entscheidung. Auktionsteilnehmer dürfen auch weder der Lizitant noch die Mitarbeiter des DOROTHEUMS sein. Das DOROTHEUM kann von der Auktion Personen ausschließen, die in den letzten drei Jahren den Kaufpreis von irgendeinem Auktionsgegenstand nicht bezahlt haben, der von Seiten des DOROTHEUMS verkauft wurde, und/oder auf andere wesentliche Art ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem DOROTHEUM verletzten.
Eine natürliche Person, die Auktionsteilnehmer ist, oder vom Teilnehmer bevollmächtigt wurde, oder für eine juristische Person – Auktionsteilnehmer handelt, ist verpflichtet, sich bei der Eintragung in das Teilnehmerverzeichnis mit einem gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik) auszuweisen.
Eine juristische Person, die Auktionsteilnehmer ist, oder vom Teilnehmer bevollmächtigt wurde, ist verpflichtet, sich bei der Eintragung in das Teilnehmerverzeichnis mit dem Auszug aus dem Handelsregister oder einer anderen Erfassung, in der sie eingetragen ist, die nicht älter als drei Monate sein darf, auszuweisen. Aus diesem Auszug muss die Berechtigung hervorgehen, für die juristische Person zu handeln, einschließlich der Erteilung der Vollmacht, und wenn dem nicht so ist, dann muss die Geschäftsführerberechtigung mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen werden (z.B. Protokoll von der Hauptversammlung) Das DOROTHEUM darf verlangen, dass die Auszüge aus ausländischen Registern und die Belege, aus denen die Geschäftsführerberechtigung hervorgeht (mit Ausnahme der Slowakischen Republik), auf entsprechende Art beglaubigt wurden (mit Apostille oder Superlegalisierung).
Jeder Auktionsteilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Auktion die Versteigerungsnummer abzuholen, mittels der die Angebote für den Kauf des Auktionsgegenstands getätigt wird, und das gegen Bezahlung einer Kaution von 1.000,- CZK.
Das DOROTHEUM ist berechtigt, in bestimmten Fällen zu verlangen, dass die Person, die sich als Auktionsteilnehmer registrieren will, vor dem Stattfinden der Auktion eine Anzahlung auf den Kaufpreis des Auktionsgegenstandes bezahlt.
III. Vertretung
Ein Auktionsteilnehmer kann sich in der Auktion durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen; für einen Auktionsteilnehmer – juristische Person kann neben dem statutarischen Organ auch der Prokurist handeln.
Der Auktionsteilnehmer kann das DOROTHEUM bevollmächtigen, dass es ihn in der Auktion vertritt, und zwar auf der Grundlage einer Vollmacht, die auf www.dorotheum.cz aufgeführt ist, und ebenso am Sitz des DOROTHEUMS zur Verfügung steht, und/oder (ii) durch Ausfüllen einer Vollmacht, die als Webformular bei den einzelnen Katalognummern des Online-Auktionskatalogs aufgeführt ist. Bei Interesse des Auktionsteilnehmers kann man dem DOROTHEUM als Bevollmächtigten die Anweisungen telefonisch oder auf andere Art erteilen, z.B. in Form eines sog. schriftlichen Limits. Das schriftliche Limit kann in der Vollmacht aufgeführt sein und legt dem DOROTHEUM fest, welches Höchstangebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes in Vertretung des Auktionsteilnehmers abgegeben werden darf.
IV. Auktionsverlauf
Die Auktionsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des DOROTHEUMS einzuhalten und sie dürfen den Verlauf der Auktion auf keine Art stören.
Zu jeder Auktion (mit Ausnahme einer außergewöhnlichen Auktion) wird ein Auktionskatalog herausgegeben, in dem die Auktionsgegenstände, die im Rahmen der gegebenen Auktion verkauft werden, der Ort, das Datum und die Zeit der Veranstaltung der Auktion und die Informationen darüber, wo man sich die Auktionsgegenstände anschauen kann, aufgeführt sind. Der Auktionskatalog kann am Sitz des DOROTHEUMS immer mindestens 14 Werktage vor dem Tag der Auktion eingesehen werden. Die Auktionsgegenstände werden in der Reihenfolge verkauft, in der sie im Auktionskatalog aufgeführt sind. Der Zahlenwert, der im Katalog fett aufgeführt ist, ist das Mindestangebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes, die nicht hervorgehobenen Beträge stellen die Bewertung des Auktionsgegenstandes dar. Die Preise, die in EUR aufgeführt sind, sind gerundete Beträge, die dem Mindestgebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes entsprechen, und dienen lediglich zur Orientierung. Das Mindestgebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes bildet in der Regel 2/3 des geschätzten Preises.
Im Namen des DOROTHEUMS leitet der Lizitant die Auktion. Im Rahmen der Auktion ruft der Lizitant die Auktionsteilnehmer zur verbindlichen Gebotsabgabe für den Kauf des Auktionsgegenstandes auf. Diese Angebote werden in der Form der sog. Gebote abgegeben. Die Höhe der Gebote wird durch den Tarif der Gebote bestimmt, der im Auktionskatalog aufgeführt ist. Durch das abgegebene Gebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes ist der Auktionsteilnehmer gebunden. Durch die Gebotsabgabe bestätigt der Auktionsteilnehmer, dass er sich mit dem Auktionsgegenstand, sowie auch mit seiner Kategorisierung, die im Auktionskatalog aufgeführt ist, und deren Bedeutung in der Tabelle unten aufgeführt ist ordnungsgemäß bekannt gemacht hat.
Wenn trotz Aufforderung des Lizitanten kein Höchstgebot abgegeben wurde, teilt der Lizitant noch einmal das letzte Höchstgebot mit und anschließend erteilt der Lizitant dem Auktionsteilnehmer, der das Höchstgebot abgegeben hat, den Zuschlag. Dadurch wird der Vertrag für den Kauf des Auktionsgegenstandes zwischen dem DOROTHEUM und dem, der das Höchstangebot abgegeben hat (im Folgenden nur „Ersteigerer“) abgeschlossen.
Wenn einige Auktionsteilnehmer gleichzeitig ein gleich hohes Gebot abgeben, und wenn kein höheres Gebot abgegeben wurde, entscheidet der Lizitant darüber, wem von ihnen er den Zuschlag erteilt, d.h. an wen der Auktionsgegenstand verkauft wird. Wenn auch nach wiederholter Aufforderung das Mindestgebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes nicht abgegeben wurde, wird der Auktionsgegenstand als unverkäuflich bestätigt. Im Fall einer Internetauktion kommt es im Moment der Beendigung der Auktion, unter der Voraussetzung, dass wenigstens das Mindestangebot für den Kauf des Auktionsgegenstandes abgegeben wurde zum Abschluss des Vertrages für den Kauf des Auktionsgegenstandes; der Auktionsgegenstand wird immer an das Höchstgebot verkauft.
Das DOROTHEUM ist ebenso berechtigt, sich an der Auktion zu beteiligen und Angebote für den Kauf des Auktionsgegenstandes abzugeben.
Die Auktionsgegenstände mit einem Ausrufpreis niedriger oder gleich 10.000,- CZK kann man in der Auktion nur auf der Grundlage eines schriftlichen Limits (siehe oben) oder an einem im Saal anwesenden Auktionsteilnehmer verkaufen.
Ohne Zustimmung des DOROTHEUMS darf man im Verlauf der Auktion keine Fotografien oder Ton- und Bildaufzeichnungen anfertigen.
Sämtliche eventuelle Einwände zum Verlauf der Auktion müssen sofort zur Geltung gebracht werden, direkt im Auktionssaal, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Diese Einwände wird der Lizitant mit abschließender Gültigkeit im Namen des DOROTHEUMS im Geiste der internationalen Gepflogenheiten und der Grundsätze des ehrlichen Geschäftsverkehrs klären. Im Fall, dass bei der Auktion irgendein Angebot irrtümlich übersehen wird, und/oder aus einem anderen Grund nicht berücksichtigt wird, und/oder in dem Fall, dass sich der Lizitant im Irrtum hinsichtlich dessen, ob ein bestimmtes Angebot abgegeben oder nicht abgegeben wurde, befindet, ist das DOROTHEUM berechtigt, vom bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar bereits im Verlauf der Auktion und/oder innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Veranstaltung der Auktion. Die Auktionsteilnehmer haben aus diesem Titel keine Ansprüche gegen das DOROTHEUM, mit Ausnahme des Anspruchs auf Rückgabe des bereits erstatteten Kaufpreises und der Auktionsgebühr.
V. Kaufpreis (durch die Versteigerung erzielt)
Der Ersteigerer ist verpflichtet, den Kaufpreis der Auktionsgegenstände, die er im Rahmen der Auktion gekauft hat, ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erstatten. Der Kaufpreis der Auktionsgegenstände ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Stattfindens der Auktion fällig.
Wenn der Ersteigerer in der Auktion mehrere Auktionsgegenstände kauft, und wenn er nicht bestimmt, auf welche Erstattung irgendeiner Verpflichtung die Zahlung ausgerichtet ist, ist das DOROTHEUM berechtigt, die angenommene Zahlung nach ihrer Erwägung für die Erstattung des Kaufpreises irgendeines Auktionsgegenstandes, der von Seiten des Ersteigerers gekauft wurde und/oder für die Erstattung jeglicher seiner Forderungen gegenüber dem Ersteigerer zu verwenden.
Den Kaufpreis des Auktionsgegenstandes kann man auch in bar oder durch bargeldlose Überweisung auf das Bankkonto des DOROTHEUMS oder mit einer VISA, MASTER CARD und AMERICAN EXPRESS Kreditkarte an der Kasse des DOROTHEUMS erstatten.
Wenn der Kaufpreis, der in der Auktion erzielt wurde, nicht im Termin seiner Fälligkeit erstattet wird, kann das DOROTHEUM nach Vereinbarung mit dem Verkäufer vom Ersteigerer die Erstattung des Kaufpreises eintreiben; in diesem Fall trägt der Ersteigerer alle Kosten, die mit der Eintreibung des Schuldbetrages zusammenhängen, einschließlich der Kosten für die Rechtsvertretung. Das DOROTHEUM ist berechtigt, seine Ansprüche auf Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer abzutreten. Das DOROTHEUM kann anstelle der Eintreibung des Schuldbetrages vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, danach ist der Ersteigerer verpflichtet, dem DOROTHEUM und dem Verkäufer den entstandenen Verlust, einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.
Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem DOROTHEUM die Auktionsgebühr zu erstatten, die pauschal auf die Höhe von 20 % vom Kaufpreis für jeden Auktionsgegenstand festgelegt ist, den er in der Auktion gekauft hat, es sei denn, dass im Auktionskatalog beim gegebenen Auktionsgegenstand eine Auktionsgebühr in niedriger Höhe aufgeführt wäre. Die Auktionsgebühr ist für die Erstattung der Kosten bestimmt, die dem DOROTHEUM im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Auktion entstehen, und weiter als Entlohnung für die Dienstleistungen, die das DOROTHEUM dem Ersteigerer im Zusammenhang mit der Auktion gewährt, im Folgenden nur „Auktionsgebühr“. Die Auktionsgebühr ist in den gleichen Fristen und auf die gleiche Art wie der Kaufpreis des Auktionsgegenstandes fällig. In der Auktionsgebühr ist bereits die MwSt. mit einbezogen.
Der Ersteigerer ist berechtigt, gegenüber den Forderungen des DOROTHEUMS nur solche seine Forderungen gegenüber dem DOROTHEUM anzurechnen, die rechtskräftig gerichtlich zuerkannt wurden, und/oder von Seiten des DOROTHEUMS ausdrücklich anerkannt wurden.
VI. Erlangung des Eigentums und Übergabe des Auktionsgegenstandes
Das Eigentumsrecht zum Auktionsgegenstand geht auf den Ersteigerer in dem Moment der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises über; in diesem Moment gehen auf den Ersteigerer ebenso die Gefahr eines Schadens, von Zerstörung und Verlust des Auktionsgegenstandes über.
Der Auktionsgegenstand wird an den Ersteigerer herausgegeben, wenn er den vereinbarten Kaufpreis, die Auktionsgebühr, sowie auch die sonstigen Verpflichtungen, die er gegenüber dem DOROTHEUM hat, erstattet. Der Ersteigerer ist verpflichtet, den Auktionsgegenstand unverzüglich danach zu übernehmen, nachdem er sein Eigentümer geworden ist, sowie auch in dieser Frist alle sonstigen Voraussetzungen für die Übernahme des Auktionsgegenstandes zu erfüllen. Wenn der Ersteigerer mit der Übernahme des Auktionsgegenstands in Verzug ist, ist das DOROTHEUM berechtigt, dem Ersteigerer für jeden Verzugstag und jeden gekauften Auktionsgegenstand 100 Tschechische Kronen zu berechnen. Gleichzeitig ist das DOROTHEUM berechtigt, den Auktionsgegenstand auf Kosten des Ersteigerers in die gerichtliche Verwahrung zu geben, und/oder ihn auf geeignete Art auf das Konto und Kosten des Ersteigerers zu verkaufen, und zwar für den Preis, für den man ihn verkaufen kann (die Entlohnung des DOROTHEUMS für die Vermittlung des Verkaufs beträgt in einem solchen Fall 40 % vom erzielten Kaufpreis nach Abzug aller Kosten des DOROTHEUMS). Das DOROTHEUM ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht zu den Auktionsgegenständen zur Geltung zu bringen, die der Ersteigerer in der Auktion kauft, und zwar für die Sicherstellung der Erstattung der Verpflichtungen, die der Ersteigerer gegenüber dem DOROTHEUM hat.
Zusammen mit dem Auktionsgegenstand gibt das DOROTHEUM dem Ersteigerer die Bestätigung über die Erlangung des Eigentumsrechts heraus. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Ersteigerer sendet das DOROTHEUM den Auktionsgegenstand an die Adresse, die vom Ersteigerer bestimmt wurde. Alle Kosten, die mit dem Transport des Auktionsgegenstandes verbunden sind, trägt der Ersteigerer. Der Preis für den Transport des Auktionsgegenstandes wird gemäß den aktuellen Preislisten der Vertragsspediteure des DOROTHEUMS bestimmt.
Leistungsort der Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Auktion ist der Sitz des DOROTHEUMS unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Auktionen in der Regel nicht am Sitz des DOROTHEUMS veranstaltet werden.
Das DOROTHEUM ist nicht verpflichtet, den Ersteigerer über die Person des Verkäufers und umgekehrt zu informieren.
VII. Verlusthaftung
Im Fall, dass das DOROTHEUM dem Ersteigerer für einen Verlust haftet, stimmt der Ersteigerer zu, dass der Verlustersatz eingeschränkt sein wird. Das DOROTHEUM ist nicht verpflichtet, weder einen entgangenen Gewinn noch einen Schaden zu erstatten, zu dem es auch anders kommen könnte. Es erstattet lediglich den entstandenen Vermögensschaden in nachgewiesener Höhe, und zwar bis zur Höhe des bezahlten Kaufpreises des Auktionsgegenstandes. Das DOROTHEUM haftet dem Ersteigerer weiterhin nicht für einen Schaden am Auktionsgegenstand, zu dem es während der Verzugszeit des Ersteigerers mit seiner Übernahme kommt.
Eventuelle verdeckte Mängel des Auktionsgegenstandes müssen in einer Frist von 12 Monaten ab der Übernahme des Auktionsgegenstandes zur Geltung gebracht werden.
Die Schätzung, die Fachbestimmung und die Beschreibung des Auktionsgegenstandes führen die Experten des DOROTHEUMS durch. Die Angaben im Auktionskatalog sind ein Ergebnis von Fachuntersuchungen, trotzdem kann die Genauigkeit der Urteile jedoch nicht garantiert werden. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern und Antiquitäten, werden nur solche Fehler und Beschädigungen aufgeführt, die ihren künstlerischen Wert beeinflussen und Einfluss auf ihren Preis haben können. Diese Gegenstände können auch restauriert, beschädigt, funktionslos u.a. sein. Eine eventuelle Beschädigung (Funktionsuntauglichkeit) ist bereits in der Schätzung des Auktionsgegenstandes, die im Auktionskatalog aufgeführt ist, berücksichtigt. Jeder Kaufinteressent (Teilnahme an der Auktion) hat die Möglichkeit, die angebotenen Auktionsgegenstände vor der Auktion in den Fristen, die im Auktionskatalog aufgeführt sind, zu besichtigen. Reklamationen, die sich auf den Preis, die Qualität, den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Auktionsgegenstände, sowie auch auf eventuelle sonstige offensichtliche Fehler beziehen, sind nach der Erteilung des Zuschlags ausgeschlossen.
VIII. Abschlussbestimmungen
Der Kauf eines Auktionsgegenstandes in der Auktion, sowie die Rechtsbeziehungen, die damit zusammenhängen, richten sich nach dem tschechischen Recht, insbesondere nach den Bestimmungen § 2455 und folg. (Kommission) des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., des Bürgerlichen Gesetzbuches, in gültiger Fassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf, ist ausgeschlossen. Zur Klärung von Streitigkeiten hinsichtlich der Auktion ist das entsprechende Gericht gemäß dem Sitz des DOROTHEUMS sachlich zuständig.
Sämtliche Dienstleistungen, die von Seiten des DOROTHEUMS, auf der Grundlage dieser Auktionsordnung oder auf der Grundlage der Verträge über die Verkaufsvermittlung in einer Auktion, die mit den Eigentümern der Auktionsgegenstände abgeschlossen wurden, gewährt werden, werden für Steuerzwecke als mit dem Tag der Übergabe des Auktionsgegenstandes an den Ersteigerer / Käufer als gewährt angesehen.
Kategorisierung der Auktionsgegenstände
Die folgenden Ausdrücke, die beim Auktionsgegenstand im Auktionskatalog aufgeführt sind, haben laut der Meinung unserer Experten diese Bedeutung:
signiert, mit Monogramm | Mit der Hand des Künstlers |
gekennzeichnet | Möglicherweise mit fremder Hand |
zugeschrieben | Wahrscheinlich, aber keinesfalls unbedingt ein authentisches Werk des Künstlers |
Werkstätte | Das Werk entstand wahrscheinlich in der Werkstätte, d.h. in unmittelbarer Umgebung des Künstlers |
Schule | Das Werk entstand in Stil- und Zeitnähe des Künstlers oder der regionalen Künstlergruppe |
Kreis | Das Werk entstand im breiten Einflussumkreis des Künstlers |
Nachfolger | Das Werk entstand im Stil des Künstlers, aber gegebenenfalls später |
Imitator | Die Imitation oder Wiederholung des Werks entstand in einer unbestimmten Zeit nach dem Werk |
Vor- und Nachname des Künstlers mit Datum und Ort | Werk eines bestimmten Künstlers |